Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Rhöner Feuereifer,

Inhaber Sebastian Markard, Forststraße 15, 97705 Burkardroth, www.rhoener-feuereifer.de,

kontakt@rhoener-feuereifer.de .

 

 

Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.

Rhöner Feuereifer ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen

mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für die

       Catering-Leistungen von Rhöner Feuereifer, (im Folgenden: „Rhöner Feuereifer“),

       die durch den / die Auftraggeber (im Folgenden: „Kunde/n“) beauftragt werden.

1.2. Sämtliche Geschäfte erfolgen nur entsprechend den folgenden AGB’s die der Auftraggeber verbindlich anerkennt.

        Die von uns angebotenen Leistungen von Speisen, dem Verleih von Equipment und die Vermittlung von eigenen,

        als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon,

        E-Mail oder auf anderen Wegen bestellt hat.

1.3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden

        nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

        Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Niederschrift.

 

2. Angebot, Auftragserteilung und Vertragsabschluss

2.1. So früh wie möglich, jedoch nach Möglichkeit spätestens 10 Werktage vor Ihrem Fest oder Veranstaltung.

2.2. Aus organisatorischen Gründen kann Rhöner Feuereifer das Catering vor Ort erst ab 20 Personen durchführen.

        Bei Catering ist eine Mindestbestellmenge von 20 Personen zu beachten, andernfalls wird ein Mindermengenzuschlag erhoben.

2.3. Der Catering-Vertrag kommt nur durch die Rücksendung, des unterschrieben Angebots durch den Kunden und die Zusendung der 

        Auftragsbestätigung von Rhöner Feuereifer zustande.

2.4. Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2.5. Bei Menükombinationen werden die Preise neu berechnet und

        schriftlich angeboten. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der

        gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.6. Die in den Angeboten genannten Preise und Preisangaben gelten grundsätzlich nur bei

        einer vollständigen Beauftragung des angebotenen Leistungsumfang durch den Kunden.

2.7. Die Angebotspreise gelten, ohne anderweitige Vereinbarung – 14 Tage.

        Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 6 Monate und

        erhöht sich der von Rhöner Feuereifer allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis,

        so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 %, angehoben werden.

2.8. Mit Auftragserteilung – in Schriftform (unterschriebenes Angebot oder schriftlich per mail oder Fax),

        erkennt der Kunde diese AGB’s und Datenschutzrichtlinien an.

2.9. Die Mitwirkung Dritter (z.B. behördliche Genehmigung; Konzessionen; sonstige Genehmigungen) ist nur dann Bestandteil des Angebots und 

        Vertrags, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist. Andernfalls obliegt dies dem Kunden.

 

3. Vertragsänderung; Vertragsdurchführung

3.1. Änderungen des gem. Ziffer 2 zustande gekommenen Vertrags bedürfen der

        beiderseitigen schriftlichen Übereinstimmung.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich, die ordnungsgemäße Durchführung des Catering-Vertrags zu fördern und hierfür

        sämtlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen.

        Insbesondere teilt der Kunde mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Rhöner Feuereifer alle Einzelheiten

        zur Durchführung des Catering-Vertrags mit (z.B. Zeitpläne, Personenzahl).

3.3. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht

        von Rhöner Feuereifer zu vertreten sind, so kann der hierdurch eingetretene Mehraufwand

        gesondert und Abweichend von Ziffer 2 berechnet werden.

3.4. Eine gesonderte Rechnungstellung abweichend von Ziffer 2 ist ebenso möglich, wenn

       - auf Verlangen des Kunden Mehraufwendungen erforderlich sind

       - Mehraufwendungen erforderlich sind, weil der Kunde gegen seine Mitwirkungspflicht aus

           Ziffer 3.2 verstößt

       - andere Mehraufwendungen, z.B. wegen Mitwirkungspflichten sonstiger Dritter

           erforderlich sind.

 

4. Warenangebot; Catering; Lieferbedingungen

4.1. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von Rhöner Feuereifer kann sich saisonal-

         bedingt und Zulieferer-bedingt ändern.

4.2. Sollten einzelne Produkte / Zutaten / Speisen nicht vorhanden sein, behält sich Rhöner Feuereifer einen Austausch

         gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

4.3. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten.

4.4. Rhöner Feuereifer ist bemüht, die vereinbarten Termine stets einzuhalten. Gelingt dies im

         Einzelfall nicht, so gesteht der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten bei nicht durch die

         Rhöner Feuereifer zu vertretende Verzögerungsumstände zu.

4.5. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin

        (+ max. 60 Minuten) an die von dem Veranstalter angegebene Lieferadresse.

        Besonderheiten, die den Lieferort betreffen (z.B. Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw.)

        sind durch Rhöner Feuereifer bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit sie sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können.

4.6. Die Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Rhöner Feuereifer wird an

        der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren,

        außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles

        zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In

        diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu

        verlängernder Frist erbracht werden kann, wird Rhöner Feuereifer von den Liefer- und

        Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit Rhöner Feuereifer die Nichteinhaltung der

        Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters kann.

4.7. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen

        nicht zu Lasten von Rhöner Feuereifer. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten

        Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

4.8. Bei Catering vor Ort muss die Örtlichkeit zum vereinbarten Termin und zur vereinbarten

        Uhrzeit zu Verfügung gestellt werden. Alle erforderlichen Räumlichkeiten, Flächen,

        Ver- und Entsorgungsmedien sowie eventuelle behördliche Genehmigungen stellt der

        Kunde unentgeltlich zur Verfügung.

4.9. Bei Auftragserteilung geht Rhöner Feuereifer davon aus, eine ebene, ohne Steigungen,

       Stufen oder ähnliche Hindernisse zu erreichende Veranstaltungsfläche vorzufinden. Der

       Platzbedarf beträgt in der Regel ca. 25 m². Der Kunde sorgt für freie Zufahrt und Zugang

       ohne Behinderungen und Kosten. Rhöner Feuereifer geht davon aus, in unmittelbarer Nähe

       des Veranstaltungsortes eine unaufwändige Parkgelegenheit für ein Gespann Transporter

      + Anhänger vorzufinden.

 

5. Leistungen; Preise; Zahlung  

5.1. Rhöner Feuereifer ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

5.2. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an Rhöner Feuereifer verpflichtet.

5.3. Die Preise für unsere Catering und Menüvorschläge gelten pro Person.  

5.4. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer

         i.H.v. aktuell 7 % bzw. 19 % (Stand August 2021).

        Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

5.5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig, der Rechnungszugang kann

        auch per E-Mail erfolgen. Mit Verzugseintritt kann Rhöner Feuereifer Verzugszinsen

        gem. § 288 Abs.1 BGB geltend machen i.d.R. 5% über dem Basissatz.

5.6. Rhöner Feuereifer berechnet bei jeder Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von

        50 % der Auftragssumme diese ist in bar oder per Überweisung auf das Konto des Cateringservice Rhöner Feuereifer fällig.

        Bei Abbestellung wird die Anzahlung verrechnet.

        Die restlichen 50% des vereinbarte Gesamtpreis wird durch den Kunden grundsätzlich

        2 Tage vor Leistungsbeginn, in aller Regel durch Überweisung gegen Rechnung, entrichtet.

5.7. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten

        Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte

        Rechnungsempfänger Rhöner Feuereifer rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen

        einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Kunde,

        es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.

5.8. Bei einer Anfahrt von mehr als 20 km wird jeder Kilometer mit 0,50€/km berechnet.

5.9. Vom Kunden geforderte und über den vertraglichen Rahmen hinausgehende Leistungen

        oder sonstige, unvorhergesehene Mehrleistungen werden durch Rhöner Feuereifer im

        Rahmen ihrer Möglichkeiten erbracht und dem Kunden ggf. zusätzlich in Rechnung  gestellt.

 

6. Rücktritt vom Vertrag

6.1. Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide

        Vertragspartner möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende

        Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und

        die Frist fruchtlos verstrichen ist.

6.2. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.3. Tritt der Kunde nach Vertragsunterzeichnung ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück,

        ist Rhöner Feuereifer berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu

        erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:

        - bis 100 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei

        - bis 50 Tage vor der Veranstaltung 10% der Vergütung

        - bis 30 Tage vor der Veranstaltung 25% der Vergütung

        - bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50 % der Vergütung

        - ab 7 Tage vor der Veranstaltung 75 % der Vergütung.

        - ab 1 Tage vor der Veranstaltung 100 % der Vergütung.

        - speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem

        Veranstalter immer zu 100% in Rechnung gestellt.

        Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge werden nach

        deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt.

        Der Kunde übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.

        Rhöner Feuereifer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6.3. Rhöner Feuereifer kann vom Vertrag aus folgenden Gründen zurücktreten, ohne dass der

        Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit wird:

        Fälle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Aufstände, Unruhen, Naturkatastrophen, unverschuldete Betriebsstörungen,

        behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare unvorhersehbare Ereignisse.

        Vereinbarte Vorauszahlungen werden nicht rechtzeitig gezahlt.

6.4. Sollte wider Erwarten aufgrund von Krankheit/Unfall kein Personal am Auftragstag

        vorhanden sein, könnte Rhöner Feuereifer im äußersten Fall die Veranstaltung/Bestellung

        trotz verbindlichem Angebot absagen bzw. den gebuchten Vor-Ort-Service stornieren.

        Die getätigte Anzahlung wird dem Kunden ohne Schadensersatzansprüche zurücküberwiesen.
 

7. Transport, Gefahrenübergang

7.1. Sofern vom Kunden Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von

        Rhöner Feuereifer nicht an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:

        - Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets

            auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von Rhöner Feuereifer.

        Rhöner Feuereifer übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes

        ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Übergabe an den Kunden keine Haftung.

7.2. Bei Anlieferung hat der Kunde die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu

        prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter von

        Rhöner Feuereifer verursacht, trägt der Kunde ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch

        und Beschädigung. Andernfalls trägt der Kunde den vollen Ersatz in Höhe der

        Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust).

7.3. Für den Umgang mit leihweise überlassenen Geräten und Gegenständen sind die

        Anweisungen des Lieferpersonals unbedingt zu beachten.

7.4. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Veranstalter pfleglich zu behandeln.

        Bis zur Rückgabe an Rhöner Feuereifer und Übernahme durch Rhöner Feuereifer haftet der

        Veranstalter im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.

7.5. Leihgeräte und Gegenstände werden vom Kunden gereinigt und unbeschädigt bis 3 Tage

        nach Veranstaltung zurückgebracht. Nach Vereinbarung ist eine kostenpflichtige Abholung möglich.

7.6. Leihwaren, die mit Getränken und Speisen in Kontakt kamen, sind auf Grund hygienischer

        Bestimmungen gereinigt zurückzugeben, falls nichts anderes Vereinbart wurde.

7.7. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können

        erst nach dem Reinigungsprozess ermittelt werden.

7.8. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

        Auch dann werden die zusätzlichen Reinigungskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
 

8. Mängel und Gewährleistung

8.1. Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der

        Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel,

        soweit diese seitens Rhöner Feuereifer im Rahmen der Auftragserteilung nicht

        ausdrückliche als zugesicherte Eigenschaft bestätigt wurde.

8.2. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel muss der Kunde unverzüglich (nach

        Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet

        werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls

        gilt die Leistung von Rhöner Feuereifer als akzeptiert.

8.3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch

        natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung

        oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die

        Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen,

        Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der

        Lebensmittel.


 

9. Haftung; Haftungsausschluss

9.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Rhöner Feuereifer infolge

        unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten

        Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher

        Nebenverpflichtungen vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so

        gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen:

        Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet

        Rhöner Feuereifer aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur - bei Vorsatz, - bei grober

        Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,

        - bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,

        - bei Mängeln, die von Rhöner Feuereifer verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,

        - bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für

         Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

9.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Rhöner Feuereifer auch

        bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im

        letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9.3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen

9.4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die Rhöner Feuereifer

         im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern

         Rhöner Feuereifer nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der

         Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.

9.5. Ebenso wenig haftet Rhöner Feuereifer für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen

        des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

9.6. Der Kunde ist verpflichtet, Rhöner Feuereifer rechtzeitig auf die Möglichkeit der

         Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

9.7. Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt werden nicht erstattet.

9.8. Gerechtfertigte Schadensersatzansprüche werden nur im Rahmen der Rechnungssumme erstattet, nicht darüber hinaus.

9.9. Rhöner Feuereifer haftet ausschließlich für selbst gestelltes Personal. Es wird keinerlei

        Haftung für Personal des Auftragsgebers übernommen.

9.10. Dem Kunden ist bekannt, dass im Arbeitsbereich der Grillgeräte trotz größter Vorsicht zu

           Boden gehende Lebensmittelbestandteile dort Flecken verursachen können. Der Kunde

           sorgt durch geeignete Maßnahmen dafür, dass derartige Schäden nicht entstehen

           können und stellt Rhöner Feuereifer von der Haftung für entsprechende Schäden frei.

9.11. Dem Kunden ist bekannt, dass im Arbeitsbereich der Grillgeräte die alle mit Feuer

          betrieben werden, trotz größter Vorsicht etwas Asche oder Glut zu Boden gehen könnten

          oder durch die abstrahlende Hitze dort Flecke oder Brandflecken verursachen können.

          Der Kunde sorgt durch geeignete Maßnahmen dafür, dass derartige Schäden

          nicht entstehen können und stellt Rhöner Feuereifer von der Haftung für entsprechende

          Schäden frei.

 

9.12. Sofern Rhöner Feuereifer ohne eigenes Verschulden an der Ausführung der vertraglichen

   Leistung gehindert ist, besteht keinerlei Anspruch des Kunden.

 

10. FOTO & VIDEO

10.1.Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass Rhöner Feuereifer auf

         der jeweiligen Veranstaltung Foto- und / oder Videoaufnahmen zur eigenen

         Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen anfertigen darf.

 

11. Datenschutz

11.1. Die gespeicherten Daten des Kunden werden nur für interne Zwecke verwendet und

         nicht an Dritte weitergegeben. Es erfolgt eine Speicherung der erforderlichen Daten

         unter Einhaltung des BDSG sowie der DSGVO.

11.2. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von Rhöner Feuereifer kann der Kunde

          widersprechen.


 

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser

          Geschäftsbedingungen für Kunden müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen

          oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

12.2. Mit Erscheinen einer Neuausgabe verlieren Speisekarten, Preislisten und AGB‘s ihre

          Gültigkeit.

12.3.Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis

         ergebende Streitigkeiten für beide Teile der Sitz von Rhöner Feuereifer.

12.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.5. Soweit der Vertrag oder diese AGB’s Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung

         dieser Lücken diejenigen rechtlichen wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die

         Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck dieser AGB‘s

         Vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücken gekannt hätten.

12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

          oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht

          berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

 

 

Stand: 15 Juni 2023

Share by: